Zur Förderung des Nachwuchses, der Aus-, Fort- und Weiterbildung, gewähren die Paritätischen Berufskommissionen finanzielle Unterstützung.
Subventioniert werden daher nur die vom SBFI berücksichtigten Ausbildungen wie eidgenössische Fachausweise und Diplome (Meistertitel). Es können nur Subvention von Ausbildungen beantragt werden, die vollständig vom Teilnehemer selbst finanziert wurden. Rechnungen und Zahlungsbelege (E-banking) müssen daher auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt sein.
Antragssteller müssen zudem den Berufsbeitrag ein Jahr vor und während der gesamten Dauer der Ausbildung zahlen und eine Anwesenheitsquote von 80% an den Kursen nachweisen.
Jede Person, die beim Bureau des Métiers als PT (technisches Personal) gemeldet ist, kann keine Subvention erhalten. Dies liegt daran, dass der Arbeitnehmer dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sein muss.
Das Antragsformular befindet sich auf der Website: www.bureaudesmetiers.ch/de/dokumenten/nutzliche-dokumente/ausbildung
Von den Weiterbildungsteilnehmern sind zwingend folgende Dokumente beizulegen, damit das Gesuch behandelt werden kann:
- Subventionsantragformular
- Kopie der Rechnung für die Kursgebühr und/oder der Prüfung
- Nachweis über die Zahlung der Kursgebühr und/oder Prüfung (Bank- oder Postkonto des Mitarbeiters) mit dem Namen
- Terminbestätigung von der Schule (mit den Daten des Beginn der Ausbildung bis und mit den geplanten Prüfungsdaten)
- Zusammenstellung Unterrichts- und Materialaufwände von der Schule
- Anwesenheitsbestätigung von der Schule
- Kopie der Ergebnisse der Abschlussprüfung (bestanden oder nicht bestanden)
weitere Informationen zur kantonalen PBK
MAEK
Informationen zu Weiterbildungsfinanzierung der MAEK (für Verbandsbetriebe)
Weitere Links
GAV - Gesamtarbeitsvertrag des Ausbaugewerbes der Westschweiz (PDF)
Kurse vom VSSMO
Der Verband VSSMO organisiert Kurse. Die Kursübersicht ist auf der Kursplattform zu finden.